Seit dem 01.05.2014 besteht die Verpflichtung, bei Vermietung und Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Wer ein Gebäude verkaufen oder vermieten möchte, benötigt einen Energieausweis.
Missachtet ein Verkäufer oder Vermieter die Pflichten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) droht ihm ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Wann ist der Energieausweis nötig?
Bei der ersten Besichtigung muss dem Interessenten der Energieausweis vorgelegt werden. Beim Abschluss des Vertrages muss dem Käufer, Mieter oder Pächter der Energieausweis übergeben werden.
Gibt es verschiedene Energieausweise?
Energieausweise für bestehende Gebäude können entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des vom Fachmann gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden.
Wo erhalte ich einen Energieausweis?
Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl eines Energieberaters. Fragen Sie uns einfach!