Das Baugrundstück in leichter Hanglage umfasst ca. 511 m² und liegt im Ortsteil Oberbergen der Gemeinde Penzing.
Die Zulässigkeit der Bebauung bzw. die Größe (z.B. Geschossflächen) richtet sich nach dem Bebauungsplan "Am Hang II" der Gemeinde Penzing / OT Oberbergen.
Im Plangebiet sind folgende Gebäudetypen zulässig:
Typ A: (Steilgeneigtes Satteldach)
Für den Gebäudetyp A gilt eine Wandhöhe (WH) von maximal 4,50 m und eine Firsthöhe (FH) von maximal 9,00 m. Die Dächer der Hauptgebäude sind als Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° - 38° zu erstellen.
Es sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig
Typ B: (flachgeneigtes Satteldach)
Für den Gebäudetyp B gilt eine Wandhöhe (WH) von maximal 6,20 m und eine Firsthöhe (FH) von maximal 9,00 m. Die Dächer der Hauptgebäude sind als Satteldächer mit einer Dachneigung von 15° bis 25° zu erstellen. Es sind zwingend zwei Vollgeschosse umzusetzen.
Beitragssätze der Gemeinde Penzing/ OT Oberbergen für Wasserversorgung sowie Abwasserbeseitigung:
- Wasserversorgung: je m² Grundstücksfläche 2,63 € zzgl. 7% MwSt.
- Wasserversorgung: je m² Geschossfläche 6,75 € zzgl. 7% MwSt.
- Abwasserentsorgung: je m² Geschossfläche 25,31 €
Das Grundstück ist erschlossen. Die Erschließungskosten für die Straßenerschließung sind abgerechnet.
Für die Wasserversorgungseinrichtung und Entwässerungsanlage wurden für die Grundstücksfläche gesamt und die Geschossfläche anteilig abgerechnet!
Ein Bauzwang besteht nicht.

